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Kinderschutz

Das Thema Kinderschutz hat einen hohen Stellenwert in unserer Kindertageseinrichtung. Wir verstehen unseren Kindergarten und unsere Krippe als Orte an denen eine Kultur der Achtsamkeit und der Wertschätzung im Sinne unseres Leitbilds  gelebt wird. Unsere Mitarbeiter*innen sind sich ihrer Verantwortung jedem einzelnen Kind gegenüber bewusst. Jedes Kinder hat das Recht auf einen gewaltfreien Umgang und die Entfaltung und Entwicklung seiner individuellen Persönlichkeit.

In unserem einrichtungsspezifisches Schutzkonzept haben wir unter Einbeziehung aller Mitarbeiter*innen sowohl  präventive als auch interventive Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor grenzüberschreitendem Verhalten, vor psychischer, physischer und sexualisierten Gewalt entwickelt. Den Schutz des Kindes gilt es sowohl innerhalb der Einrichtung aber auch im persönlichen Umfeld des Kindes sicherzustellen.

Im Rahmen des Schutzauftrags und der Qualitätssicherung  arbeiten wir mit der Fachberatungsstelle  bei sexualisierter Gewalt Morgenrot, dem Kreis- und Landesjungendamt, der Vereinigung der Waldorfkindergärten und anderen externen Stellen und Beratern zusammen, die unsere Arbeit regelmäßig evaluieren und uns wichtige Impulse zur Weiterentwicklung geben.

Wir verpflichten uns im Rahmen unserer Verantwortung zum Kinderschutz der UN Kinderrechtskonvention und dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung ist uns durch das zuständige Landesjungendamt (KVJS), nach Prüfung der Voraussetzungen auf Grundlage des Paragraphen 45 SGB VIII, erteilt.

 

Risiko- und Potentialanalyse

Die Risikoanalyse ist ein Instrument, um sich über Gefahrenpotenziale und Gelegenheitsstrukturen in der eigenen Organisation oder Einrichtung bewusst zu werden. Die Risikoanalyse überprüft und definiert im Sinne einer Bestandsaufnahme, ob in der alltäglichen Arbeit oder den Organisationsstrukturen Risiken oder Schwachstellen bestehen, die die Ausübung von jeglicher Gewalt ermöglichen oder sogar begünstigen. Zudem stellt die Risikoanalyse eine Handlungsleitlinie zum Kinderschutz für alle Mitarbeitenden dar.

Mitarbeitende 

In unserem Einstellungsverfahren werden Maßnahmen bei Gewalt gegen Kinder durch pädagogische Fachkräfte thematisiert. Die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses  ist obligatorisch und im Arbeitsvertrag fest verankert. Ebenfalls wird bei der Einstellung unsere Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet. Anhand der unverzüglichen Persoanlmeldung werden alle Mitarbeitende mit Qulifikation und Aufgabenfeld an das Landesjungendamt gemeldet. Dies gilt auch für Praktikant*innen, Auszubildende und Freiwillige im FSJ oder BFD. 

Aus der Selbstverpflichtungserklärung ist unsere Verhaltensampel abgeleitet. Aus dieser wiederum ergibt sich Orientierung für einen gewaltfreien, grenzenachtenden und respektvollen Umgang im Alltag. Zur Reflektion des eigenen Verhaltens verpflichten sich Mitarbeitende Gelegenheit zu Hospitationen zu geben und an kollegialen Beratungen, Supervisionen und Fortbildungen teilzunehmen. Ein Heft zur  Aufzeichnung der täglichen Selbstreflektion des pädagogischen Handlens steht jedem / jeder Mitarbeiter*in zur Verfügung.

 

Sexualpädagogisches Konzept

Im Waldorfkindergarten Überlingen verstehen wir die Sexualpädagogik als Teil der Sozial- und Gesundheitserziehung, die wiederum ein Aspekt der Gesamterziehung darstellt. Mit unserem sexualpädagogischem Ansatz verfolgen wir das Ziel die Kinder in ihrer sexuellen Entwicklung, als Teil der Persönlichkeitsentwicklung, zu unterstützen und sie in die Lage zu versetzten selbstbestimmt und verantwortlich mit ihrem Körper umzugehen und ein gesundes Nähe- und Distanzverhalten zu entwickeln. Sie sollen lernen die eigenen Grenzen, aber auch die Grenzen anderer wahrzunehmen und zu achten. Wir  schaffen einen offenen und  transparenten Umgang mit sexualpädagogischen Themen und  Fragestellungen, so dass durch die fachliche Auseinandersetzung die beteiligten Erwachsenen befähigt werden (Eltern, PädagogInnen)  Sicherheit im pädagogischen Handeln zu entwickeln.

Umgang mit Beschwerden 

Ein partnerschaftliches Miteinander ist uns sehr wichtig. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen direkt an, um Konflikte zu vermeiden. Wir glauben an die Stärke unserer Gemeinschaft, Probleme gemeinsam zu meistern und an ihnen zu wachsen.

Konflikte und Missverständnisse können immer dort auftauchen, wo Menschen miteinander in Berührung kommen. Das gilt auch für unsere Einrichtung, den Waldorfkindergarten Überlingen: im Miteinander von Kindern, Eltern und Erziehern können unterschiedlichste Konflikte entstehen.

Nicht gelöste Konflikte haben das Potential zu eskalieren. Um dies zu vermeiden und auch, um in unserem Konfliktverhalten ein gutes Vorbild für die Kinder zu sein, ist der Vertrauenskreis ein zentrales Gremium in unserem Kindergarten.

 

Verfahrensabläufe 

Es sind im Waldorfkindergarten Überlingen klare Verfahrensabläufe bei Verdacht auf Kindeswohlgefährung (SGB VIII §8a) und bei Machtmissbrauch durch Mitarbeitende definiert. Diese sind allen Mitarbeitenden bekannt. 

Gemäß § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII besteht die Verpflichtung gegenüber dem Jungendamt, dass Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen, gemeldet werden müssen. Meldepflichtig sind weiterhin Ereignisse und Entwicklungen, die den ordnungsgemäßen Einrichtungsbetrieb gefährden oder Veränderungen der Konzeption beinhalten.